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Strukturwandel 2022 im Landkreis Görlitz

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Erster Bericht zum Strukturwandel 2022 im Landkreis Görlitz Der strukturelle Wandel war und ist ein immer präsentes Thema in der Region. Schon frühzeitig, bevor die Länder und der Bund vor Ort aktiv wurden, hat der Landkreis proaktiv und gemeinsam versucht, die Region als Ganzes zu entwickeln, über räumliche und sachliche Grenzen hinaus.

Erster Bericht zum

Erster Bericht zum Strukturwandel 2022Amt für KreisentwicklungDas Sächsische Kabinett hat zudem am 11.08.2020 der Bund-Länder-Vereinbarung zugestimmtund die erste Richtlinie zum Strukturwandel (RL StE SN) sowie am 22.12. 2020 einHandlungsprogramm zur Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes in den sächsischenBraunkohlerevieren beschlossen.Damit die Maßnahmen des Bundes und der Braunkohleländer optimal zusammenwirken, wurdeein Bund-Länder-Koordinierungsgremiums geschaffen. Dieses trat am 27.08.2020 zu seinerkonstituierenden Sitzung zusammen. Dabei wurden unter anderem die Geschäftsordnung und dieVerteilung der Mittel für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen. Vor der Sitzung wurde zudem dieBund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG)unterzeichnet, die die Zusammenarbeit von Bund und Ländern näher regelt. Alle Maßnahmen, diemit Mitteln des Investitionsgesetzes Kohleregionen finanziert werden sollen, müssen vom Bund-Länder-Koordinierungsgremium gebilligt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass mit demGeld nur Projekte finanziert werden, die eine hohe Wirksamkeit haben.Der ab hier erfolgte Prozess der Richtlinienerstellung(en) und der Erarbeitung desHandlungsprogramms war nicht nur äußerst langwierig und komplex, sondern auch immer einRingen um eine gemeinsame Betrachtungsweise. Dabei zeigten sich nicht nur unterschiedlicheSichtweisen Land : Kommunen, sondern auch revierbezogene Unterschiede. Mit dem LandkreisBautzen bestand und besteht dagegen Gleichklang bei Grundsatzfragen, auch bei teilweiseunterschiedlichen strategischen und strukturellen Ansätzen.Anfang 2020 wurde zum gemeinsamen Austausch beim SMR eine Arbeitsgruppe installiert, derneben den Landesvertretern und der SAS auch die kommunalen Vertreter aus den Revierenangehören. Schwerpunkt der AG Finanzen (so die Bezeichnung bis 04/2021 - danach AGStrukturwandel), war die fachliche Begleitung der Erstellung der 1. Richtlinie (ÜbergangsrichtlinieRL-StE SN - 11.08.2020), des Handlungsprogramms (22.12.2020) und der 2., jetzt gültigenRichtlinie (RL InvKG - 27.04.2021/04.05.21).

Erster Bericht zum Strukturwandel 2022Amt für Kreisentwicklung► Methodik Scoring-Verfahren zur Projektauswahl/Skalen und Gewichtung (SMR/SAS)Trotz vieler und intensiver Abstimmungen in der Arbeitsgruppe (2020 – 12 Sitzungen / 2021 – 15Sitzungen) ist es nach unserer Einschätzung nur bedingt gelungen, die tatsächlichen kommunalenAnforderungen und Problemlagen so in Richtung SMR / Freistaat zu transportieren, dass dieseswirklich funktional wirksam geworden wären. Vielmehr war es eher immer ein Ringen um einzelnekommunale Sachverhalte, die sich letztlich doch oft der Landessicht unterordnen mussten. Diesbetrifft das Förderverfahren an sich, den komplizierten Prozess aus verschiedenenEntscheidungsbefugten bis hin zu einem nur schwer fassbaren, zu allgemeinenHandlungsprogramm und einem nur theoretisch verwendbaren Scoring-Verfahren. Auch wenn oftdie Bundesregelungen der Ausgangspunkt für bestimmte systemische Problemlagen sind (nurkommunale Antragsteller / Rahmen Artikel 104b Grundgesetz / eigene Bundesstrategie) und diepolitischen Entscheidungen des Landes in guter Absicht für die Region getroffen wurden, sind esnicht nur handwerkliche Fehler, die, trotzt der vielen Projekte und einer Quasi-Mittelbindung bis2026 zu der heutigen teilweise demotivierenden und unverständlichen Gesamtlage geführt haben.AkteureDie Komplexität des Gesamtprozesses und das Zusammenspiel aller Akteure in ihrenverschiedenen Rollen erschwert nicht nur die Übersichtlichkeit, es führt auch zu einem erheblichenRessourceneinsatz von Zeit und Personal: Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR)► das SMR ist eine oberste Landesbehörde des Freistaates Sachsen mit Sitz in Dresden► Neubildung des Kabinetts Ministerpräsident Michael Kretschmer am 20.12.2019► es ist das erste Ministerium dieser Art in Deutschland► Staatsminister Thomas Schmidt / Staatssekretär Frank Pfeil► fünf Abteilungen: Verwaltung und Recht / Regionalpolitik, ländliche Entwicklung und Innovation /Strukturentwicklung / Landesentwicklung und Vermessungswesen /Stadtentwicklung, Bau- undWohnungswesen // Hauptanliegen: „die Stadt-Land-Ungleichheiten in Sachsen zu verringern undfaire Entwicklungschancen und gleiche Lebensbedingungen im gesamten Gebiet des Freistaats zuerreichen“Seite 4 von 22Datei: bericht-kt_struwa-lkgr_2022.docx / 25.04.2022

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